Felssperrungen wegen Brutsaison in der Sächsischen Schweiz

In der Sächsischen Schweiz werden jedes Frühjahr einige Klettergipfel und deren Zugänge zum Schutz unserer heimischen Felsbrüter für Kletterer und Wanderer zeitweilig mittels einer sogenannten Horstschutzzone gesperrt. An diesen Gipfeln brüten die streng geschützten Vogelarten Uhu, Wanderfalke und Schwarzstorch regelmäßig. Je nach Vogelart gibt es für die Horstschutzzonen unterschiedliche Sperrzeiträume. Diese sind auch im Kletterführer vermerkt.
Weiterlesen: Link zum DAV Landesverband Sachsen u.a. mit der Liste der Gesperrten Gipfel in der Sächsischen Schweiz

Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und des SBB
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DAV - Zukunft schützen!

Aus unserer Vereinssatzung:

§3 Verwirklichung des Vereinszweckes
1.g. Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenschutz der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen, Sanierung der Klettergebiete;

Aus diesem Grunde ist der Deutsche Alpenverein und "Naturschutz" untrennbar miteinander vereint.

Deshalb versteht es sich von selbst, dass wir beim Klettern zeitweise oder gänzliche Sperrungen respektieren und uns verantwortungsbewusst in der Natur bewegen.
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