DAV - Zukunft schützen!
Aus unserer Vereinssatzung:
§3 Verwirklichung des Vereinszweckes
1.g. Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenschutz der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen, Sanierung der Klettergebiete;
Aus diesem Grunde ist der Deutsche Alpenverein und "Naturschutz" untrennbar miteinander vereint.
Deshalb versteht es sich von selbst, dass wir beim Klettern zeitweise oder gänzliche Sperrungen respektieren und uns verantwortungsbewusst in der Natur bewegen.