Horstschutzzonen 2025

Laut Allgemeinverfügung vom 09. Januar 2025, veröffentlicht auf der Website des Landkreises und im "Amtsblatt des Landkreises Görlitz" (ehemals Landkreisjournal) vom 22 Januar 2025 bestehen dieses Jahr wieder die drei aus dem Jahr 2024 bekannten Horstschutzzonen (HSZ)
- Jonsdorfer Felsenstadt,
- Ostabfall des Berges Oybin,
- Osterwand und Alpiner Grat


Die HSZ "Osterwand und Alpiner Grat" ist etwas irreführend bezeichnet, weil das Klettern am Klettersteig "Alpiner Grat" weiterhin erlaubt bleibt! Gesperrt ist lediglich der Klettergipfel "Osterturm" und der Bereich um den Osterturm bis zum "Alpinen Grat".
Bitte seid am Klettersteig sensibel unterwegs, damit sich der erhoffte Bruterfolg der Wanderfalken einstellen kann. Nur so können wir unser gutes Verhältnis zur Unteren Naturschutzbehörde wahren und argumentieren, dass der Klettersteig nicht gesperrt werden muss.

Die drei HSZ sind vom 15. Januar bis zum 20. Juni 2025 gesperrt, es besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung sollte es zu keinem Brutbetrieb bzw. Jungenaufzucht kommen.
Darüber wird spätestens am 31. Mai 2025 befunden.

Die als HSZ ausgewiesenen Flächen dürfen nicht betreten werden. Insbesondere Felsen einschließlich Quacken dürfen nicht beklettert werden.
Die einzelnen HSZ sind wieder im Geoportal des Landkreises hinterlegt.

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Horstschutzzonen 2024 sind regulär ausgelaufen

Die drei Horstschutzzonen, die uns im Zittauer Gebirge betreffen, das sind:
"Ostabfall Berg Oybin",
"Osterwand und Alpiner Grat" in der Felsengasse Oybin,
"Jonsdorfer Felsenstadt"
sind alle regulär zum 20.6.2024 abgelaufen.

Damit ist das Klettern im gesamten Zittauer Gebirge ohne Sperrungen für das weitere Jahr 2024 möglich. (Die Steinklunsen im Königsholz zählen nicht zum Zittauer Gebirge und sind bis 31. August weiter gesperrt.)

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